Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Das "Gesetz zur Neuordnung
der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" wurde am
9. Januar 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt das Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
am 1. Mai 2004 in Kraft. Es bildet zum einen den Kernbereich des bestehenden
Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) ab (technische Arbeitsmittel und
Gebrauchsgegenstände) und übernimmt zum anderen vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
die Auffangfunktion für Produkte, für die es kein Spezialrecht gibt, sowie die
Dachfunktion bezüglich spezieller Regelungen für Verbraucherprodukte.
Das bestehende Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das bestehende
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden vom GPSG abgelöst. Beide treten am
1. Mai 2004 außer Kraft.
Mit dem GPSG liegt nunmehr ein umfassendes Gesetz für technische Produkte vor.
Zuordnungsprobleme und Doppelregelungen, wie sie durch das Nebeneinander von GSG
und ProdSG bestehen, werden beseitigt.
In § 4 Absatz 2 GPSG wir das auf europäischer Ebene erfolgreiche Konzept der
Einbindung technischer Normen auf den nationalen Bereich übertragen. Danach
kommen Hersteller, die ihre Produkte auf der Basis amtlich bekannt gemachter
Normen fertigen, zukünftig in den Genuss der Konformitätsvermutung.
Mit der Zusammenführung von GSG und ProdSG können Hersteller zukünftig auch
Produkte mit dem GS-Zeichen auszeichnen, für die das bisher nicht möglich war,
wie z. B. Zubehörteile von Maschinen und Möbel.
Abschnitt 3 GPSG fasst die Vorschriften bezüglich der Überwachung des
Inverkehrbringens von Produkten sowie die Information über unsichere Produkte
zusammen. Diese sind in Umsetzung der Richtlinie über die allgemeine
Produktsicherheit 2001/95/EG erweitert worden, was letztlich zu einer
Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern und Beschäftigten führt.