Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" wurde am 9. Januar 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
am 1. Mai 2004 in Kraft. Es bildet zum einen den Kernbereich des bestehenden Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) ab (technische Arbeitsmittel und Gebrauchsgegenstände) und übernimmt zum anderen vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Auffangfunktion für Produkte, für die es kein Spezialrecht gibt, sowie die Dachfunktion bezüglich spezieller Regelungen für Verbraucherprodukte.

Das bestehende Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das bestehende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden vom GPSG abgelöst. Beide treten am
1. Mai 2004 außer Kraft.

Mit dem GPSG liegt nunmehr ein umfassendes Gesetz für technische Produkte vor. Zuordnungsprobleme und Doppelregelungen, wie sie durch das Nebeneinander von GSG und ProdSG bestehen, werden beseitigt.

In § 4 Absatz 2 GPSG wir das auf europäischer Ebene erfolgreiche Konzept der Einbindung technischer Normen auf den nationalen Bereich übertragen. Danach kommen Hersteller, die ihre Produkte auf der Basis amtlich bekannt gemachter Normen fertigen, zukünftig in den Genuss der Konformitätsvermutung.

Mit der Zusammenführung von GSG und ProdSG können Hersteller zukünftig auch Produkte mit dem GS-Zeichen auszeichnen, für die das bisher nicht möglich war, wie z. B. Zubehörteile von Maschinen und Möbel.

Abschnitt 3 GPSG fasst die Vorschriften bezüglich der Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie die Information über unsichere Produkte zusammen. Diese sind in Umsetzung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG erweitert worden, was letztlich zu einer Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern und Beschäftigten führt.