EU-Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG in Kraft

 

Die neue Richtlinie 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) ist am 15. Februar 2003 in Kraft getreten. Sie ist bis spätestens

15. Februar 2006 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

 

 

Neue Richtlinie 2003/10/EG

Bisherige UVV Lärm

(BGV B3)

Unterer Auslösewert

Art.3 (1c)

80 dB(A)

85 dB(A)

Oberer Auslösewert

Art.3 (1b)

85 dB(A)

90 dB(A)

Expositionsgrenzwert

Dämmende Wirkung des pers. Gehörschutzes muss berücksichtigt werden.

Art.3 (1a und Art. 7)

87 dB(A)

Nicht vorhanden

Informationspflicht und Unterweisungspflicht

Ab 80 dB(A)

Ab 85 dB(A)

Vorsorgeuntersuchung

Ab 85 dB(A) Anspruch auf Vorsorgeuntersuchung

Ab 85 dB(A)

Vorsorgeuntersuchungspflicht

Gehörschutz zur Verfügung stellen

Ab 80 dB(A)

Ab 85 dB(A)

Gehörschutz-Tragepflicht

Ab 85 dB(A)

Ab 90 dB(A)

Lärmminderungsprogramm

Ab 85 dB(A)

Ab 90 dB(A)

Kennzeichnung des Lärmbereichs

Ab 85 dB(A)

Ab 90 dB(A)

 

 

Den vollen Wortlaut der neuen EU-Lärmschutz-Richtlinie erhalten Sie auf Wunsch von uns als PDF-File per Email zugesandt Kontakt:

info-laermschutz@rl-arbeitssicherheit.de

http://www.rl-arbeitssicherheit.de/feedback1/feedback.html